Informationen für Zuweiser

Bitte beachten Sie folgende Hinweise,
wenn Sie Patient an unser Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) überweisen möchten:

  • Überweisungen sind ausschließlich durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin oder Allgemeinmedizin möglich.
  • Psychiatrische Erkrankungen wie ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung können von uns nicht als alleinige oder erste Diagnose behandelt werden.
  • Sprachentwicklungsstörungen stellen einen möglichen Überweisungsgrund dar.
  • Heilmittelverordnungen können im Rahmen einer SPZ-Vorstellung einmal pro Quartal ausgestellt werden.
  • Eine Überweisung ausschließlich zur Ausstellung von Rezepten ist nicht möglich. Medikamente und Heilmittel sollten weiterhin durch die betreuende Praxis verordnet werden.
  • Eigene Überweisungen dürfen wir laut KV-Richtlinien nicht ausstellen. Weitere fachärztliche Untersuchungen müssen daher durch die ursprünglich überweisende Praxis veranlasst werden.