Informationen für Zuweiser:innen

Liebe Kolleg:innen,

 

um den Ablauf einer Zuweisung und auch den Patientenfluss etwas transparenter zu gestalten, möchten wir Ihnen hier einige Informationen geben.

Prinzipiell versuchen wir, allen Ihren Anfragen gerecht zu werden. Jedoch dürfen wir bestimmte Störungsbilder nicht im SPZ behandeln. Dazu zählen vor allem psychiatrische Erkrankungen (z. B. auch ADS/ADHS) incl. einer Autismus-Spektrum-Störung. Diese Diagnosen dürfen nicht als erste oder einzige Überweisungsdiagnose angegeben werden. Eine damit einhergehende Sprachentwicklungsstörung dagegen ist ein möglicher Überweisungsgrund.

Wir dürfen Überweisungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Allgemeinmedizin entgegen nehmen. Von allen anderen Fachrichtungen ist eine Zuweisung leider nicht möglich.

Wir werden über eine Quartalspauschale bezahlt. Im Rahmen einer regulären SPZ-Vorstellung im Quartal können Verordnungen durch das SPZ ausgestellt werden. Allerdings ist eine alleinige Überweisung zur Ausstellung von Rezepten nicht möglich ist. Alle Medikamente und auch Heilmittel können durch Sie verordnet werden.

Leider ist es uns durch die Kassenärztliche Vereinigung untersagt worden, eigene Überweisungen auszustellen. Aus diesem Grund müssen zusätzliche fachärztliche Vorstellungen (z. B. beim HNO-Arzt) weiterhin an den überweisenden Arzt/Ärztin delegiert werden.